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Lebenslauf in Österreich: Was hineingehört und was nicht

Ein Lebenslauf muss vor allem schnell lesbar sein, das AMS empfiehlt dafür die tabellarische Form. Bei Foto und Geburtsdatum liegen Recht und Gewohnheit weiter auseinander, als viele annehmen.

Von Bernhard GötzendorferAktualisiert am

Kurz gesagt

In einen Lebenslauf für Österreich gehören Name, Kontakt, Berufserfahrung von der aktuellsten Station rückwärts, Ausbildung und Kenntnisse, auf ein bis zwei A4-Seiten. Foto, Geburtsdatum, Familienstand und Staatsangehörigkeit sind freiwillig; ein Foto ist üblich, aber keine Pflicht. Angaben zu Gesundheit, Religion oder politischer Zugehörigkeit gehören nicht hinein.

Der tabellarische Lebenslauf ist der Standard

Das AMS empfiehlt klar den tabellarischen Lebenslauf: übersichtlich, schlicht, die aktuellste Station zuerst. Die Abschnitte folgen fast immer demselben Muster: persönliche Daten, Berufserfahrung von der aktuellsten Station rückwärts, Aus- und Weiterbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten, zuletzt auf Wunsch Soft Skills, Engagement oder Hobbys.

Zur Länge: ein bis höchstens zwei A4-Seiten. Das AMS nennt eine gut lesbare Schrift wie Arial oder Calibri, im Regelfall in Größe 11. Bei jeder Station gibst du die Dauer monatsgenau an.

Foto und Geburtsdatum: keine Pflicht, aber verbreitet

Rechtlich schreibt dir in Österreich kein Gesetz vor, ein Foto oder dein Geburtsdatum in den Lebenslauf zu setzen. Das Gleichbehandlungsgesetz schützt dich im Bewerbungsverfahren vor Benachteiligung wegen Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter und sexueller Orientierung, das Behinderteneinstellungsgesetz vor Benachteiligung wegen einer Behinderung. Fotos regeln diese Gesetze nicht ausdrücklich. Sie verbieten aber, dich wegen genau der Merkmale auszusortieren, die ein Foto oder ein Geburtsdatum verraten kann.

In der Praxis ist ein Foto im deutschsprachigen Raum trotzdem verbreitet; das AMS nennt es „üblich, aber nicht verpflichtend“. Wie sehr es erwartet wird, hängt laut karriere.at stark von der Branche ab. Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand und Staatsangehörigkeit kannst du angeben, musst es aber nicht.

Foto im Lebenslauf nach Branche, Einschätzung von karriere.at
FotoBranchen
ÜblichHotellerie und Gastronomie, Vertrieb und Verkauf, Marketing und PR, Kundenservice, Banken und Versicherungen, öffentlicher Dienst und Verwaltung
Nicht üblichIT und Softwareentwicklung, Wissenschaft und Forschung, Ingenieurwesen, Medizin und Pflege, Logistik und Transport, Rechtswesen

Was du weglässt, und wie BewerbungsGenie damit umgeht

In keinen Lebenslauf gehören religiöse Ausrichtung, politische oder gewerkschaftliche Zugehörigkeit, Angaben zur Gesundheit oder zur sexuellen Orientierung. Davon rät das AMS ausdrücklich ab.

Bei BewerbungsGenie sind Foto und Geburtsdatum von vornherein optional: Du entscheidest, ob sie in dein Profil und damit in deinen Lebenslauf kommen. Wer sie weglässt, bekommt kein schlechteres Dokument, nur eines, das weniger über Merkmale verrät, die mit deiner Qualifikation nichts zu tun haben. Die schlichte Vorlage „AMS-kompatibel“ zeigt gar kein Foto; ihr Name steht für den Aufbau, nicht für eine Vorgabe des AMS.

Entscheidest du dich für ein Foto, soll es ein gutes sein; das AMS empfiehlt dafür ein professionelles Bewerbungsfoto. Hast du keines, machst du im Fotostudio von BewerbungsGenie mit KI aus einem Handyfoto ein Bewerbungsfoto, die ersten drei sind gratis. Ob es in deinen Lebenslauf kommt, entscheidest weiterhin du.

Und in Deutschland?

Die Rechtslage ist in Deutschland ähnlich: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt auch Bewerber:innen vor Benachteiligung, etwa wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Ein Foto schreibt es weder vor noch verbietet es eines. Bewirbst du dich dort, hilft ein Blick auf das Bewerbungsformular: Bietet es kein Feld für ein Foto, lässt du es weg.

Was bei jeder Station zählt

Wichtiger als die Foto-Frage ist fast immer, was bei der Berufserfahrung steht. Für jede Station gehören hinein:

  • Zeitraum, Arbeitgeber und Position, in dieser Reihenfolge, damit Mensch und Bewerbungssystem dieselbe Struktur erkennen.
  • Zwei bis vier Zeilen zu Aufgaben und, wo möglich, zu einem konkreten Ergebnis statt nur einer Tätigkeitsbeschreibung.
  • Sprachkenntnisse nach dem Europäischen Referenzrahmen (A1 bis C2) statt vager Angaben wie „gute Kenntnisse“.
  • Ausbildung mit Zeitraum, Institution und Abschluss.

In vier Schritten zum Lebenslauf nach AMS-Empfehlung

Eine kurze Routine für die nächste Überarbeitung:

  1. Reihenfolge festlegen: persönliche Daten, Berufserfahrung rückwärts, Ausbildung, Kenntnisse.
  2. Foto und Geburtsdatum bewusst entscheiden, nicht aus Gewohnheit einfügen.
  3. Sensible Angaben wie Gesundheit, Religion oder politische Zugehörigkeit weglassen.
  4. Format vereinheitlichen: ein bis zwei Seiten, eine Schrift, durchgehend gleiche Formatierung.

Was BewerbungsGenie macht und was nicht

Das macht BewerbungsGenie

  • Baut deinen Lebenslauf aus deinem Profil in einer Vorlage für Österreich; das Profil füllst du selbst oder aus deinem alten Lebenslauf oder deinem LinkedIn-Export.
  • Lässt Foto und Geburtsdatum weg, solange du sie nicht selbst einträgst.

Das macht BewerbungsGenie nicht

  • Erfindet keine Stationen und keine Kenntnisse. Was nicht in deinem Profil steht, markiert die Belegprüfung.
  • Gibt keine Rechtsauskunft. Bei Fragen zur Gleichbehandlung hilft die Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Häufige Fragen

Muss ich ein Foto beilegen, wenn die Stellenanzeige eines verlangt?

Nein. Eine Bitte im Inserat macht das Foto nicht zur Pflicht, ob du eines beilegst, entscheidest du. Hast du den Eindruck, dass eine Absage mit deinem Geschlecht, deiner ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, deinem Alter oder deiner sexuellen Orientierung zu tun hat, berät dich die Gleichbehandlungsanwaltschaft kostenlos. Ansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz musst du innerhalb von sechs Monaten nach der Absage geltend machen. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Warum lässt BewerbungsGenie Foto und Geburtsdatum standardmäßig weg?

Datenminimierung: Was nicht im Dokument steht, kann auch nicht gegen dich verwendet werden, bewusst oder unbewusst. Du kannst beides jederzeit im Profil ergänzen; nur die Vorbelegung ist leer.

Und warum gibt es dann ein Fotostudio?

Ein Foto ist freiwillig. Wer eines will, soll ein gutes haben: Das Fotostudio macht aus einem Handyfoto ein Bewerbungsfoto. In deinen Lebenslauf kommt es erst, wenn du es als Profilfoto übernimmst.

Ich bewerbe mich in Deutschland. Ändert sich etwas?

Auch dort schützt ein Gleichbehandlungsgesetz, das AGG, im Bewerbungsverfahren vor Benachteiligung; ein Foto schreibt es weder vor noch verbietet es eines. Schau dir das Bewerbungsformular an: Gibt es kein Feld für ein Foto, legst du keins bei.

Quellen

  1. AMS: Ansprechender Lebenslauf, Vorlage, wichtige Infos und Tippsabgerufen am
  2. RIS: Gleichbehandlungsgesetz § 3 (Gleichbehandlung unabhängig vom Geschlecht)abgerufen am
  3. RIS: Gleichbehandlungsgesetz § 17 (ethnische Zugehörigkeit, Religion, Alter, sexuelle Orientierung)abgerufen am
  4. RIS: Behinderteneinstellungsgesetz, § 7b Diskriminierungsverbotabgerufen am
  5. Gleichbehandlungsanwaltschaft: Beratung und Unterstützungabgerufen am
  6. Gleichbehandlungsanwaltschaft: Diskriminierungsfreies Bewerbungsverfahrenabgerufen am
  7. karriere.at: Foto im Lebenslauf, Pflicht oder nicht?abgerufen am
  8. Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)abgerufen am