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Gehalt in der Bewerbung: Kollektivvertrag, Überzahlung und 14 Gehälter

Das Gehalt in einer österreichischen Stellenanzeige ist kein Angebot, sondern meist eine Untergrenze. Was darüber liegt, verhandelst du, und dafür hilft es, den Kollektivvertrag zu kennen.

Von Bernhard GötzendorferAktualisiert am

Kurz gesagt

Stelleninserate in Österreich müssen das Mindestentgelt laut Kollektivvertrag oder Gesetz nennen und auf eine Bereitschaft zur Überzahlung hinweisen, wenn es sie gibt. Die Zahl ist die Grundlage für die Verhandlung, nicht dein fixes Gehalt. Urlaubs- und Weihnachtsgeld kommen aus dem Kollektivvertrag oder deinem Vertrag, nicht aus einem Gesetz. Eine Gehaltsvorstellung nennst du nur, wenn die Anzeige danach fragt.

Was im Inserat stehen muss

§ 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber:innen und private Arbeitsvermittler:innen, in der Ausschreibung das Mindestentgelt anzugeben, das für die Stelle laut Kollektivvertrag, Gesetz oder einer anderen kollektiven Regelung gilt. Sind sie bereit, mehr zu zahlen, muss auch das im Inserat stehen. Gibt es für eine Branche kein geregeltes Mindestentgelt, steht das Entgelt drin, das als Mindestgrundlage für die Verhandlung dienen soll.

Hält sich ein Inserat nicht daran, können Bewerber:innen oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft das bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragen. Beim ersten Verstoß gibt es eine Ermahnung, bei weiteren Verstößen eine Geldstrafe bis 360 Euro (§ 10 GlBG).

„Überzahlung möglich“: was die Zahl sagt und was nicht

Die Zahl im Inserat ist das Mindestentgelt laut Kollektivvertrag, also die Untergrenze; gibt es keinen, ist sie die Grundlage für die Verhandlung. „Überzahlung möglich“ heißt: Die Firma ist bereit, mehr zu zahlen.

Wie viel mehr, sagt der Satz nicht. Er ist kein Versprechen und keine Spanne. Steht kein Hinweis auf Überzahlung da, darfst du trotzdem nach dem Rahmen fragen.

Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nicht. Mindestlöhne und Mindestgehälter stehen in den Kollektivverträgen, manchmal auch in Mindestlohntarifen.

Den passenden Kollektivvertrag finden

Welcher Kollektivvertrag gilt, hängt von der Branche des Unternehmens ab, nicht nur von deinem Beruf. Bist du Buchhalterin in einem Handelsunternehmen, gilt der Kollektivvertrag für Handelsangestellte; dieselbe Arbeit in einem Hotel fällt unter den Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe. Das Mindestgehalt für dieselbe Tätigkeit kann deshalb von Firma zu Firma verschieden sein.

Nachschlagen kannst du auf kollektivvertrag.at des ÖGB oder in der KV-Suche der WKO, dort mit Lohn- und Gehaltstabellen je Branche und Bundesland. Die Firma muss den geltenden Kollektivvertrag im Betrieb zur Einsicht auflegen.

Je nach Tätigkeit wirst du in eine Beschäftigungsgruppe eingeordnet, bei Angestellten meist zusätzlich nach Berufs- oder Dienstjahren gestaffelt. Deine Einstufung und das Grundgehalt stehen im Dienstzettel, den du zu Beginn des Arbeitsverhältnisses bekommst.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld: 14 Gehälter kommen aus dem KV

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind Sonderzahlungen; manche Kollektivverträge nennen sie 13. und 14. Gehalt. Ob du sie bekommst, wie hoch und wann, regelt der Kollektivvertrag oder dein Arbeitsvertrag. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es in privaten Arbeitsverhältnissen nicht.

Meistens beträgt jede Sonderzahlung ein Monatsgehalt, in manchen Branchen weniger. Wer nicht das ganze Kalenderjahr im Betrieb ist, bekommt sie meist anteilig. Für Zeiten der Karenz steht laut Arbeiterkammer kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zu.

Brutto und netto

Was von einem Bruttogehalt netto bleibt, rechnest du mit dem Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums unter bmf.gv.at/brutto-netto-rechner aus. Er zeigt, wie sich Steuern und Abgaben auf dein monatliches und jährliches Einkommen auswirken, und ist auf die Regeln für 2026 aktualisiert.

Gehaltsvorstellung im Anschreiben

Fragt die Anzeige nach deiner Gehaltsvorstellung, nennst du sie im Schluss des Anschreibens, und zwar brutto. Als Monatsbetrag schreibst du dazu, dass du von 14 Bezügen ausgehst; als Jahresbetrag ist die Frage schon beantwortet. Fragt die Anzeige nicht danach, lässt du das Gehalt weg.

Deine Zahl orientierst du am Mindestgehalt aus dem Inserat, an der Tabelle deines Kollektivvertrags und daran, was du mitbringst.

Was BewerbungsGenie beim Gehalt zeigt

Unter Vorbereiten steht zur Stelle der Gehalts-Kompass. Kommt die Stelle mit einer Gehaltsangabe bei uns an, siehst du sie dort. Sonst steht da offen: „Die Anzeige nennt kein Gehalt.“

Gibt es in deinen Treffern mindestens fünf vergleichbare Stellen mit Gehaltsangabe, zeigt der Kompass die mittlere Hälfte dieser Angaben zum Vergleich. Dein Wunschgehalt trägst du im Profil ein; es ist nur für dich und fließt nie in Bewerbungsdokumente. Monat und Jahr rechnen wir nicht ineinander um, weil offen ist, ob 12 oder 14 Gehälter gemeint sind.

Was BewerbungsGenie macht und was nicht

Das macht BewerbungsGenie

  • Zeigt im Gehalts-Kompass unter Vorbereiten die Gehaltsangabe der Stelle, wenn es eine gibt, und ein Vergleichsband aus deinen Treffern ab fünf vergleichbaren Stellen.
  • Hält dein Wunschgehalt aus allen Bewerbungsdokumenten heraus.

Das macht BewerbungsGenie nicht

  • Schlägt keinen Kollektivvertrag nach und nennt kein Mindestgehalt, das nicht in der Anzeige steht.
  • Rechnet nicht auf netto und nicht zwischen Monat und Jahr um.
  • Verhandelt nicht für dich.

Häufige Fragen

Ist das Gehalt im Inserat das, was ich bekomme?

Nicht unbedingt. Es ist das Mindestentgelt, das für die Stelle gilt, und die Grundlage für die Verhandlung. Mit „Überzahlung möglich“ zeigt die Firma, dass sie bereit ist, mehr zu zahlen.

Was, wenn im Inserat gar kein Gehalt steht?

Bei einer Stelle in Österreich fehlt dann in der Regel eine Angabe, die § 9 Abs. 2 GlBG verlangt. Frag im Gespräch nach dem Rahmen. Du oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft könnt bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragen, dass sie einschreitet.

Steht mir ein 13. und 14. Gehalt gesetzlich zu?

Nein, einen gesetzlichen Anspruch gibt es in privaten Arbeitsverhältnissen nicht. Urlaubs- und Weihnachtsgeld kommen aus dem Kollektivvertrag oder deinem Arbeitsvertrag.

Nenne ich mein Gehalt brutto oder netto?

Brutto, als Monatsbetrag mit dem Hinweis auf 14 Bezüge oder als Jahresbetrag. Was netto bleibt, rechnest du mit dem Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums aus.

Quellen

  1. RIS: Gleichbehandlungsgesetz, § 9 Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibungabgerufen am
  2. RIS: Gleichbehandlungsgesetz, § 10 Strafbestimmungenabgerufen am
  3. Arbeiterkammer: So viel Lohn steht mir zuabgerufen am
  4. Arbeiterkammer: Weihnachts- und Urlaubsgeldabgerufen am
  5. ÖGB: kollektivvertrag.at, welcher Kollektivvertrag giltabgerufen am
  6. WKO: Kollektivverträge für jede Brancheabgerufen am
  7. AMS: Das Bewerbungs- oder Anschreiben, Gehaltsvorstellung nur auf Nachfrageabgerufen am
  8. BMF: Aktualisierter Brutto-Netto-Rechner für 2026abgerufen am