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Bewerben mit dem AMS: Stellenvorschlag, Nachweis und Unterlagen

Wer beim AMS gemeldet ist, bewirbt sich nicht nur für sich, sondern auch mit Blick auf den nächsten Termin. Mit den Regeln im Kopf ist das gut machbar.

Von Bernhard GötzendorferAktualisiert am

Kurz gesagt

Bekommst du vom AMS einen Stellenvorschlag, bewirbst du dich darauf; den Bewerbungsstand kannst du in MeinAMS eintragen. Lehnst du eine zumutbare Stelle ohne triftigen Grund ab oder vereitelst die Bewerbung, verlierst du das Arbeitslosengeld beim ersten Mal für mindestens sechs Wochen. Eigene Bewerbungen hältst du mit Datum, Firma und Art der Bewerbung fest.

Der Stellenvorschlag: was das AMS von dir erwartet

Ein Stellenvorschlag ist eine konkrete Stelle, die dir das AMS schickt, damit du dich dort bewirbst. Das Gesetz spricht von einer zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung (§ 10 AlVG).

Wie es nach der Bewerbung steht, kannst du in MeinAMS eintragen, dem Online-Portal des AMS: zu jedem Stellenvorschlag deinen Bewerbungsstand und auch Bewerbungen, die du selbst gefunden hast. Was dein AMS als Rückmeldung erwartet, steht im Stellenvorschlag.

Bewirb dich auf einen Stellenvorschlag so wie auf jede andere Stelle: mit einem Lebenslauf und einem Anschreiben, die zu genau dieser Anzeige passen.

Zumutbar heißt: deinen Fähigkeiten angemessen, ordentlich bezahlt und erreichbar

Welche Stelle zumutbar ist, regelt § 9 AlVG. Sie muss deinen körperlichen Fähigkeiten entsprechen, darf deine Gesundheit nicht gefährden, muss angemessen entlohnt und in angemessener Zeit erreichbar sein, und du musst deine gesetzlichen Betreuungspflichten einhalten können. Als angemessene Entlohnung gilt grundsätzlich mindestens das, was der Kollektivvertrag vorsieht.

In den ersten 100 Tagen mit Arbeitslosengeld schützt das Gesetz deinen bisherigen Beruf: Das AMS darf dich dann nur in einen anderen Beruf vermitteln, wenn das deine Rückkehr in den bisherigen Beruf nicht sehr erschwert (§ 9 Abs. 3 AlVG). Danach kann auch eine Stelle in einem anderen Beruf zumutbar sein. Für die Notstandshilfe gilt dieser Berufsschutz nicht.

Für das Arbeitslosengeld musst du grundsätzlich bereit sein, mindestens 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Betreust du ein Kind unter zehn Jahren oder ein Kind mit Behinderung und gibt es nachweislich keine Betreuung für 20 Stunden, reichen 16 Stunden. Auf einen Teilzeit-Wunsch darüber hinaus muss das AMS bei der Vermittlung laut eigener Auskunft keine Rücksicht nehmen; es bemüht sich aber, deine Wünsche zu berücksichtigen.

Wenn du eine Stelle ablehnst oder die Bewerbung vereitelt wird

Lehnst du eine zumutbare Stelle ab oder vereitelst du sie, ist das eine Pflichtverletzung nach § 10 AlVG. Vereiteln heißt zum Beispiel, dass du dich in der Bewerbung so verhältst, dass die Firma dich nicht einstellen will. Das AMS fragt dann zuerst nach deinen Gründen, und du kannst Stellung nehmen.

Bleibt es dabei, verlierst du den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe für mindestens sechs Wochen, ab der nächsten Pflichtverletzung für mindestens acht Wochen. In berücksichtigungswürdigen Fällen, zum Beispiel wenn du eine andere Stelle annimmst, muss das AMS den Verlust nach Anhörung des Regionalbeirats ganz oder teilweise nachsehen.

Passt eine Stelle nicht, etwa wegen deiner Gesundheit oder der Kinderbetreuung, nenn dem AMS den Grund.

Eigene Bewerbungen nachweisen

Das Gesetz verlangt mehr, als Stellenvorschläge anzunehmen. Du sollst von dir aus „alle gebotenen Anstrengungen“ unternehmen, um eine Arbeit zu finden (§ 9 AlVG), und sie auf Aufforderung des AMS nachweisen können (§ 10 AlVG).

Wie oft und in welcher Form, besprichst du mit deiner Beraterin oder deinem Berater. Deine Betreuungsvereinbarung kannst du in MeinAMS einsehen, und dort trägst du auch Eigenbewerbungen ein. Was du zu jeder Bewerbung festhalten solltest, damit du sie im Gespräch zeigen kannst:

  • Datum der Bewerbung, Firma und Stelle.
  • Woher du die Stelle kennst: Stellenvorschlag, alle jobs, Jobbörse, Karriereseite oder Empfehlung.
  • Wie du dich beworben hast: per E-Mail, Online-Formular, Post, Telefon oder persönlich.
  • Bei telefonischen oder persönlichen Bewerbungen die Kontaktperson.
  • Den aktuellen Stand, zum Beispiel offen, Gespräch vereinbart oder Absage.

Lebenslauf und Anschreiben, wie das AMS sie empfiehlt

Das AMS empfiehlt klar den tabellarischen Lebenslauf: übersichtlich, die letzte Tätigkeit zuerst, ein bis höchstens zwei A4-Seiten. Ein Foto ist im deutschsprachigen Raum üblich, aber nicht verpflichtend.

Karenzzeiten führst du an, wenn sonst eine Lücke entsteht. Bleibt trotzdem eine Lücke, solltest du sie im Gespräch erklären können. Fürs Anschreiben rät das AMS, nicht denselben Brief für mehrere Bewerbungen zu verwenden.

Stellen suchen bei alle jobs

Die Jobplattform des AMS heißt alle jobs und liegt unter ams.at/allejobs. Du suchst nach Beruf, Kompetenz oder Unternehmen und nach Ort oder Postleitzahl. Die erweiterte Suche filtert nach Arbeitszeitmodell, Dienstverhältnis, Ausbildung und Aktualität der Inserate.

Eine Stelle, die du dort selbst findest, ist eine Eigenbewerbung und kein Stellenvorschlag. Halte sie trotzdem fest wie jede andere Bewerbung.

Was BewerbungsGenie fürs AMS mitbringt

Die Lebenslauf-Vorlage „AMS-kompatibel“ ist schlicht und einspaltig, ohne Foto, und du kannst sie schon mit Free wählen.

Unter Verwalten lädst du eine Bewerbungsliste fürs AMS als PDF oder CSV herunter, für die letzten vier oder acht Wochen oder einen eigenen Zeitraum. Zu jeder Bewerbung kannst du eintragen, woher die Stelleninfo kam, wie du dich beworben hast und wer deine Kontaktperson war. Das PDF kannst du ausdrucken oder in MeinAMS als Anhang einer Nachricht schicken.

Die Liste ist deine eigene Aufzeichnung und kein Formular des AMS. Ob die Liste als Nachweis reicht, entscheidet das AMS; was du nachweisen sollst, steht in deiner Betreuungsvereinbarung.

Was BewerbungsGenie macht und was nicht

Das macht BewerbungsGenie

  • Bietet die Lebenslauf-Vorlage „AMS-kompatibel“ an, auch in Free.
  • Macht aus deinen abgeschickten Bewerbungen in Verwalten eine Liste fürs AMS-Gespräch, als PDF oder CSV.

Das macht BewerbungsGenie nicht

  • Ist nicht mit dem AMS verbunden: Es meldet sich nicht in deinem AMS-Konto an und schickt nichts ans AMS.
  • Schickt keine Bewerbung ab. Versenden tust du selbst.
  • Entscheidet nicht, ob die Liste als Nachweis reicht. Das entscheidet das AMS.

Häufige Fragen

Muss ich mich auf jeden Stellenvorschlag bewerben?

Auf jede zumutbare Stelle ja. Passt eine Stelle nicht, etwa wegen deiner Gesundheit oder der Kinderbetreuung, nenn dem AMS den Grund. Das AMS prüft dann, ob die Stelle zumutbar war.

Wie viele Stellen darf ich ablehnen?

Laut AMS gibt es keine bestimmte Zahl an Stellenangeboten, die du ablehnen darfst. Lehnst du eine zumutbare Stelle ab, prüft das AMS, ob dein Geld gesperrt wird.

Reicht eine selbst geführte Liste als Nachweis?

Das entscheidet das AMS. Frag deine Beraterin oder deinen Berater, welche Angaben und welche Form sie brauchen. Eigenbewerbungen kannst du auch direkt in MeinAMS eintragen.

Gehört die Karenz in den Lebenslauf?

Das AMS rät, Karenzzeiten anzuführen, wenn sonst eine Lücke im Lebenslauf entsteht. Dann ist die Zeit erklärt, bevor jemand danach fragt.

Quellen

  1. RIS: Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, § 9 Arbeitswilligkeit und § 10abgerufen am
  2. AMS: Häufige Fragen, Zumutbarkeit und Geldsperrenabgerufen am
  3. AMS: Arbeitslosengeld, Bedingungen und Wochenstundenabgerufen am
  4. AMS: MeinAMS, Bewerbungen verwalten und Betreuungsvereinbarung einsehenabgerufen am
  5. AMS: Der ansprechende Lebenslaufabgerufen am
  6. AMS: Das Bewerbungs- oder Anschreibenabgerufen am
  7. AMS: Jobsuche online und mobil mit alle jobsabgerufen am