Vorstellungsgespräch üben: Fragen, Antworten mit Beispiel und was du nicht beantworten musst
Ein Vorstellungsgespräch folgt meist einem ähnlichen Ablauf, und auf vieles davon kannst du dich vorbereiten. Hier steht, wie du Antworten mit Beispielen vorbereitest und laut übst.
Von Bernhard GötzendorferAktualisiert am
Kurz gesagt
Üb das Vorstellungsgespräch laut, nicht nur im Kopf: Lies die Anzeige, such dir zu jeder Muss-Anforderung ein Beispiel aus deiner Erfahrung und sprich deine Antworten mit einer Person, vor der Kamera oder mit einem Übungs-Coach durch. Fragen nach Kinderwunsch, Familienstand oder Religion musst du laut Arbeiterkammer in der Regel nicht beantworten.
So läuft ein Vorstellungsgespräch meist ab
Am Gespräch sind je nach Firma eine oder mehrere Personen beteiligt, etwa die Personalabteilung, deine künftige Vorgesetzte oder dein künftiger Vorgesetzter oder der Betriebsrat. Das AMS beschreibt einen Ablauf, der in vielen Gesprächen ähnlich ist:
- Begrüßung und Einleitung.
- Deine Selbstvorstellung: warum dich die Stelle interessiert, dein Bildungsweg und deine bisherige Erfahrung.
- Die Firma stellt sich und die Stelle vor, mit Aufgaben und Erwartungen.
- Deine Fragen an die Firma.
- Abschluss: wie es weitergeht.
Vorbereiten: Anzeige, Firma und Unterlagen
Lies die Stellenanzeige noch einmal genau und geh deine eigenen Bewerbungsunterlagen durch: Auf ihrer Grundlage hat dich die Firma eingeladen. Überleg dir, welche deiner Fähigkeiten und Erfahrungen zu welchen Anforderungen passen.
Informier dich über die Firma, zum Beispiel auf ihrer Website, in ihren Social-Media-Kanälen oder auf Bewertungsplattformen. Schreib dir vorab Fragen auf, die du der Firma stellen willst, etwa zur Stelle oder zum Team.
Mitnehmen solltest du laut AMS deine Bewerbungsunterlagen, vor allem Anschreiben und Lebenslauf, dazu die ausgedruckte Anzeige sowie Block und Kugelschreiber für Notizen. Für ein persönliches Gespräch rät das AMS, mit mindestens 60 Minuten zu rechnen.
Antworten mit Beispiel statt Eigenschaft
Eine Eigenschaft zu behaupten überzeugt wenig. Die Arbeiterkammer rät, deine Eignung zu begründen und mit Beispielen zu belegen, etwa bei welcher Aufgabe du eine Fähigkeit gezeigt hast oder welches Zeugnis sie bestätigt. Statt „Ich bin gut organisiert“ erzählst du also, wie du eine bestimmte Aufgabe geplant und abgeschlossen hast.
Die Arbeiterkammer schlägt für die Präsentation zur Stelle diese Reihenfolge vor:
- Dein Standpunkt: warum du dich für geeignet hältst.
- Deine Argumente: Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, die die Stelle verlangt.
- Beispiele, die das belegen, etwa aus einer früheren Aufgabe oder einem Zeugnis.
- Eine Antwort auf mögliche Einwände.
- Ein kurzes Fazit.
Laut üben: mit einer Person, vor der Kamera oder mit KI
Das AMS rät, das Gespräch mit Personen aus dem Freundes- oder Familienkreis zu üben. Vor allem die Selbstvorstellung und Antworten auf typische Fragen solltest du mehrfach durchspielen. Deine Körpersprache und Mimik kannst du vor dem Spiegel beobachten oder dich dabei filmen. Auch KI-Chatbots nennt das AMS als Möglichkeit zum Üben.
Halte die Antworten kurz: Das AMS rät von Monologen ab. Für die erste Kurzdarstellung deines Lebenslaufs nennt die Arbeiterkammer höchstens eineinhalb Minuten.
Nach dem Gespräch hilft es laut Arbeiterkammer, kurz zu reflektieren: Was ist gut gelaufen, was machst du beim nächsten Mal anders?
Online-Gespräch: Technik, Umgebung, Blick
Für ein Online-Gespräch nennt das AMS vor allem diese Punkte:
- Kamera, Mikrofon und Lautsprecher vorher testen, am besten mit einem Testanruf.
- Die nötige Software rechtzeitig installieren und ein privates Profilbild austauschen.
- Einige Minuten vor dem Termin einloggen und den Akku prüfen.
- Ein ruhiger, gut beleuchteter Ort mit aufgeräumtem Hintergrund.
- In die Kamera schauen, nicht auf das eigene Bild.
- Die Kontaktdaten der Person bereithalten, damit ihr bei Technikproblemen aufs Telefon wechseln könnt.
Fragen, die du nicht beantworten musst
Manche Fragen gehen eine Firma nichts an. Die Arbeiterkammer nennt dazu Folgendes:
- Das AMS rät, bei provokanten oder unerlaubten Fragen freundlich und bestimmt Grenzen zu setzen.
- Laut Gleichbehandlungsanwaltschaft müssen Firmen die Personalauswahl ausschließlich nach nicht diskriminierenden Kriterien treffen. Sie berät dich kostenlos, wenn du eine Diskriminierung vermutest.
| Frage nach | Was die Arbeiterkammer sagt |
|---|---|
| Familienstand, Partnerschaft, Kindern oder Kinderwunsch | Musst du nicht beantworten, weil sie deine Persönlichkeitsrechte berühren. |
| Schwangerschaft | Gilt als so verpönt, dass sie laut Arbeiterkammer sogar absichtlich falsch beantwortet werden darf, ohne dass es Sanktionen geben darf. |
| Religionsbekenntnis, Vereinen, politischer Einstellung | Privatsache, du brauchst keine Auskunft zu geben. Ausnahme sind sogenannte Tendenzbetriebe, etwa eine Partei oder eine kirchliche Einrichtung. |
| Vorstrafen | Auskunft brauchst du nur zu geben, wenn das Delikt mit dem Job zusammenhängt und Zweifel an deiner Vertrauenswürdigkeit begründet, etwa Betrug bei einer Stelle in einer Bank. |
| Krankheiten | Zulässig nur, wenn eine Krankheit die Gesundheit von Kolleg:innen oder Kund:innen gefährden könnte. |
Wenn nach dem Gehalt gefragt wird
Die Gehaltsvorstellung wird im Gespräch oft direkt angesprochen. Das AMS rät, vorher die branchenüblichen Gehälter zu recherchieren und dein Minimum zu kennen. Nenn lieber eine Spanne als eine feste Zahl, und begründe deine Vorstellung. Im ersten Gespräch bleibt das Thema laut AMS oft vage, konkret verhandelt wird später.
Informationen zu den Kollektivverträgen bekommst du laut Arbeiterkammer bei deiner Gewerkschaft.
Üben mit dem Interview-Coach von BewerbungsGenie
Den Interview-Coach findest du unter Vorbereiten bei der jeweiligen Stelle. Du übst sprechend oder schriftlich, das Gespräch führt der Coach auf Deutsch. Er fragt dich zur Stelle und zu ihren Muss-Anforderungen.
Nach einem abgeschlossenen Gespräch siehst du ein Feedback zu den Muss-Anforderungen, je Anforderung mit einem Zitat aus deinem Gespräch, wo es eines gibt. Es zeigt, ob sie erfüllt, teilweise erfüllt oder nicht erfüllt ist oder ob im Gespräch keine Aussage dazu kam. Das Feedback ist ein KI-Vorschlag, prüf die Belege.
Sprichst du mit dem Coach, geht dein Mikrofon-Audio während des Gesprächs live an Google; gespeichert wird nur das Transkript, keine Aufnahme. Transkripte löschen wir spätestens 90 Tage nach dem Gespräch, außer du hast zu derselben Stelle noch eine offene Bewerbung. Du kannst ein Transkript auch selbst in der App löschen.
Zur Firma kannst du dir dort ein Unternehmens-Briefing erstellen lassen: eine kurze Zusammenfassung, Themen und mögliche Fragen. Jede Frage trägt ein wörtliches Zitat aus der Anzeige oder aus einem „Über uns“-Text, den du einfügst. Das Briefing entsteht nur, wenn du es anforderst, höchstens 10 am Tag, und ist ebenfalls ein KI-Vorschlag.
Free enthält 2 Übungsgespräche pro Monat, Premium 20 und der Karriere-Boost 20.
Was BewerbungsGenie macht und was nicht
Das macht BewerbungsGenie
- Stellt dir Fragen zur Stelle und zu ihren Muss-Anforderungen, sprechend oder schriftlich.
- Zeigt nach dem Gespräch je Muss-Anforderung ein Feedback mit Zitat aus deinem Gespräch.
- Erstellt auf Anforderung ein Unternehmens-Briefing mit Fragen, die ein Zitat aus der Anzeige oder deinem Text tragen.
Das macht BewerbungsGenie nicht
- Bewertet nicht dich als Person, sondern deine Antworten zu den Muss-Anforderungen.
- Verspricht keine Zusage und ersetzt kein echtes Gespräch.
- Schickt nichts an die Firma.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Vorstellungsgespräch?
Für ein persönliches Gespräch rät das AMS, mit mindestens 60 Minuten zu rechnen. Wie lange es wirklich dauert, hängt von Firma, Stelle und der Zahl der Gesprächspartner:innen ab.
Was nehme ich zum Vorstellungsgespräch mit?
Laut AMS deine Bewerbungsunterlagen, vor allem Anschreiben und Lebenslauf, dazu die ausgedruckte Stellenanzeige sowie Block und Kugelschreiber.
Muss ich sagen, ob ich Kinder will?
Nein. Fragen nach Kindern oder Kinderwunsch musst du laut Arbeiterkammer nicht beantworten, weil sie deine Persönlichkeitsrechte berühren.
Darf ich nach dem Gespräch nachfragen?
Ja. Das AMS nennt ein bis zwei Wochen nach dem Gespräch als Zeitpunkt, um telefonisch oder per E-Mail nach dem Stand zu fragen.
Quellen
- AMS: Beim Vorstellungsgespräch überzeugen, Tipps und Vorbereitung, abgerufen am
- Arbeiterkammer: Bewerbungsgespräch, abgerufen am
- Arbeiterkammer: Privatsphäre am Arbeitsplatz, Fragen im Bewerbungsgespräch, abgerufen am
- Gleichbehandlungsanwaltschaft: Diskriminierung bei der Jobsuche, abgerufen am