Bewerbungsfoto in Österreich: Pflicht, üblich und darf es mit KI sein?
Ob ein Foto in deinen Lebenslauf gehört, hängt von Branche und Situation ab. Hier findest du eine Entscheidungshilfe und einen Vergleich von Fotograf:in, Handy und KI nach Kosten und Aufwand.
Von Bernhard GötzendorferAktualisiert am
Kurz gesagt
Pflicht ist ein Bewerbungsfoto in Österreich nicht, kein Gesetz schreibt es vor. Üblich ist es trotzdem, das AMS empfiehlt eines. Ein Foto, das mit KI aus deinem Handyfoto entsteht, kann passen, wenn es dich so zeigt, wie du zum Gespräch kommst, und du weißt, wohin dein Handyfoto geht.
Musst du in Österreich ein Bewerbungsfoto beilegen?
Nein. Kein Gesetz schreibt ein Bewerbungsfoto vor, das AMS nennt es „üblich, aber nicht verpflichtend“. Das Gleichbehandlungsgesetz regelt Fotos nicht ausdrücklich.
Es verbietet aber, dich bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses wegen deines Geschlechts, deiner ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, deines Alters oder deiner sexuellen Orientierung zu benachteiligen. Eine Behinderung schützt das Behinderteneinstellungsgesetz. Im öffentlichen Dienst gelten eigene Gleichbehandlungsgesetze.
Ein Foto kann manche dieser Merkmale zeigen. karriere.at nennt als Nachteil, dass es „unbewusste Vorurteile über Alter, Geschlecht oder Herkunft aktivieren“ kann. In einer Empfehlung an Unternehmen aus dem Jahr 2011 rät die Gleichbehandlungsanwaltschaft, beigefügte Fotos „bei Erhalt der Unterlagen am besten unkenntlich zu machen“.
Hast du den Eindruck, dass eine Absage mit deinem Geschlecht, deiner ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, deinem Alter oder deiner sexuellen Orientierung zu tun hat, berät dich die Gleichbehandlungsanwaltschaft kostenlos. Ansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz musst du innerhalb von sechs Monaten nach der Absage geltend machen. Das ist keine Rechtsberatung.
Ist ein Foto in Österreich trotzdem üblich?
Ja. Das AMS empfiehlt ein Foto im Lebenslauf, „da dieses in Österreich als Standard gilt und daher von den Personalverantwortlichen erwartet wird“.
karriere.at hat auf LinkedIn gefragt, ob ein Foto im Lebenslauf sinnvoll ist. Von 1.004 Stimmen waren 65 Prozent dafür, 14 Prozent dagegen und 21 Prozent unentschieden. Die Umfrage war offen, wer mitmachen wollte, hat abgestimmt; repräsentativ ist sie nicht.
BewerbungsGenie legt das Foto nicht von selbst in deinen Lebenslauf. Du entscheidest, ob es hineinkommt.
Mit oder ohne Foto: Was passt zu deiner Bewerbung?
Eine feste Regel gibt es nicht. Die Tabelle fasst zusammen, was AMS und karriere.at je Situation nahelegen.
| Situation | Foto? | Warum |
|---|---|---|
| Viel Kundenkontakt: Hotellerie, Gastronomie, Verkauf, Marketing, Kundenservice | eher mit | karriere.at zählt diese Bereiche zu denen, in denen ein Foto üblich ist. |
| Banken, Versicherungen, öffentlicher Dienst, Bildung | eher mit | Laut karriere.at ebenfalls üblich. |
| IT, Technik, Forschung, Logistik | offen | karriere.at nennt ein Foto dort nicht üblich, das AMS ein Foto in Österreich allgemein Standard. |
| Medizin und Pflege | offen | karriere.at: nicht üblich. Das AMS empfiehlt allgemein eines. Beides ist vertretbar. |
| Berufseinstieg, Praktikum, erste Stelle | eher mit | karriere.at rät hier zum Foto, weil es bei wenig Erfahrung Engagement zeigen kann. |
| Quereinstieg oder Branchenwechsel | offen | karriere.at: optional, kein Muss. |
| Bewerbung nach Großbritannien, Irland, in die Niederlande, nach Skandinavien oder in die USA | eher ohne | Dort gilt ein Foto laut karriere.at als unüblich, in den USA als rechtliches Risiko. |
| Das Online-Formular hat kein Foto-Feld | ohne | Dann ist die Frage beantwortet. |
| Du hast nur einen Schnappschuss oder ein altes Foto | lieber ohne | Das AMS nennt Schnappschüsse und Urlaubsfotos „unpassend“ und rät zu einem aktuellen Foto. |
Was macht ein gutes Bewerbungsfoto aus?
Entscheidest du dich für ein Foto, prüf es mit dieser Checkliste. Die Punkte stammen aus den Tipps des AMS, der letzte von karriere.at.
- Hochformat im Verhältnis 3:4 oder 4:5, gedruckt etwa 4,5 × 6 cm.
- Digital mindestens 600 × 800 Pixel, für den Druck 300 dpi.
- Ruhiger Hintergrund, etwa helles Grau, dezentes Blau oder Beige. Ein unscharfer Büro- oder Außenhintergrund geht auch.
- Weiches, gleichmäßiges Licht ohne harte Schatten im Gesicht.
- Kleidung, die zu dir und zur Branche passt.
- Höchstens dezent nachbearbeitet.
- Aktuell: Hat sich dein Aussehen merkbar verändert, brauchst du ein neues Foto.
- Platz im Lebenslauf: erste Seite, oben rechts oder links, nahe bei Name und Kontaktdaten.
- Dein Blick geht zum Text hin, nicht davon weg.
Fotograf:in, Handy oder KI: Was kostet was?
Kosten und Aufwand der drei Wege, für Fotograf:in und Handy nach Angaben des AMS:
| Kriterium | Fotograf:in | Selbst mit dem Handy | KI aus deinem Handyfoto |
|---|---|---|---|
| Kosten | Einfache Shootings ab etwa 50 €, mit Make-up und Retusche 100 € oder mehr. | Keine zusätzlichen Kosten. | Je nach Anbieter. Bei BewerbungsGenie: drei Fotos gratis, danach 20 Fotos um 9,99 €, zu jedem bis zu drei Varianten zur Auswahl. |
| Zeit | Termin vereinbaren und ins Studio fahren. | Ohne Termin, so viele Aufnahmen, wie du willst. | Ohne Termin. Du brauchst ein scharfes Handyfoto, auf dem dein Gesicht gut zu sehen ist. |
| Risiken | Die Aufnahmen sind oft an den Stil der Fotograf:in gebunden. | Licht und Technik: Ohne Erfahrung leidet die Qualität. | Das Ergebnis sieht dir nicht ähnlich genug. Dein Foto geht an einen KI-Anbieter. |
Darf dein Bewerbungsfoto mit KI entstehen?
Laut karriere.at haben 11 Prozent der KI-Nutzer:innen schon ein Bewerbungsfoto generieren lassen. Ein Gesetz, das Bewerbungsfotos aus KI verbietet, gibt es in Österreich nicht. Die KI-Verordnung der EU verpflichtet vor allem die Anbieter solcher Werkzeuge: Artikel 50 Absatz 2 verlangt von ihnen, dass erzeugte Bilder maschinenlesbar als KI-erzeugt gekennzeichnet sind. Achte darauf, dass dein Anbieter das tut.
Ob du selbst ein KI-Foto in der Bewerbung als solches kennzeichnen musst, ist nicht abschließend geklärt: Die Hinweispflicht für täuschend echte KI-Bilder gilt nicht bei rein persönlicher, nicht beruflicher Nutzung, und ob eine Bewerbung dazu zählt, ist unseres Wissens noch nicht entschieden. Das ist keine Rechtsberatung. Wirst du gefragt, sag offen, dass das Foto mit KI aus deinem Handyfoto entstanden ist.
Worauf du bei einem KI-Foto achtest
Für jedes Bewerbungsfoto gilt, was das AMS zur Nachbearbeitung schreibt: nur dezent, „ohne das Foto unnatürlich wirken zu lassen“. Für ein KI-Foto heißt das: Frisur, Brille, Bart und Alter bleiben, wie sie sind. Ändern dürfen sich Kleidung, Hintergrund und Licht. Wer dich im Gespräch sieht, soll dich vom Foto wiedererkennen.
Dein Handyfoto zeigt dein Gesicht. Bevor du es hochlädst, prüf, an wen der Dienst es weitergibt, ob es zum Training verwendet wird und wann es gelöscht wird. Die AK Vorarlberg rät in einem Beitrag zu KI im Job, keine personenbezogenen Daten in öffentliche KI-Tools einzugeben, weil viele Systeme sie fürs Training nutzen.
Für Reisepass und Ausweis gelten eigene Regeln. Das Innenministerium schreibt unter anderem vor: „Das Foto darf den Kopf nicht verzerrt oder in einer anderen Art verändert darstellen.“ Verlangt sind außerdem eine Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und ein Foto, das nicht älter als sechs Monate ist. Ein KI-Foto ist dafür nicht gedacht, auch wenn es im Format 35 × 45 mm vorliegt.
Wie arbeitet das Fotostudio von BewerbungsGenie?
Das Fotostudio macht aus deinem Handyfoto ein Bewerbungsfoto. Im Einzelnen:
- Hochladen: bis zu drei Handyfotos, als JPEG, PNG oder WebP bis 5 MB. Vorher prüfen wir, ob das Foto taugt, etwa ob dein Gesicht groß genug und nicht verdeckt ist.
- Stil: zwölf Stile aus sechs Berufsbereichen, jeweils im Studio oder in einer passenden Umgebung, zum Beispiel „Gesundheit & Pflege“ in der Praxis oder „Büro & Verwaltung“ im Studio. Die Anweisung an das Bildmodell: Nur Kleidung, Hintergrund und Licht ändern sich, die Person bleibt, wer sie ist.
- Varianten: Zu jedem Foto bekommst du bis zu drei Varianten zur Auswahl. Varianten, auf denen du nicht ähnlich genug getroffen bist, sortiert eine Prüfung aus und sagt dir das. Kann sie einmal nicht prüfen, steht auch das dabei.
- Kennzeichnung: Jedes Bild und der 35 × 45-Zuschnitt tragen am unteren Rand den Streifen „KI-generiert · bewerbungsgenie.at“. Übernimmst du das Foto mit „Als Profilfoto verwenden“ in deinen Lebenslauf, schneidet der Fotorahmen den sichtbaren Streifen ab. Die Bilddatei im Fotostudio trägt die Kennzeichnung weiter in ihren Metadaten, dazu kommt ein unsichtbares Wasserzeichen des Bildmodells.
- Format: Der Bildbereich des Zuschnitts misst 35 × 45 mm bei 700 × 900 Pixeln und liegt damit über der Mindestauflösung, die das AMS nennt. Darunter hängt der Kennzeichnungsstreifen, die Datei misst deshalb 700 × 932 Pixel.
- Vorlagen: Die schlichte Vorlage „AMS-kompatibel“ zeigt bewusst kein Foto. Der Name steht für den schlichten Aufbau, nicht für eine Vorgabe des AMS. „Klassisch (Österreich)“ zum Beispiel zeigt eines, wenn du es übernimmst.
- Deine Daten: Wir schicken dein Handyfoto zur Erstellung an Google (Gemini API, bezahlte Stufe, Übermittlung in die USA auf Basis des EU-US Data Privacy Framework). Google verwendet es nicht zum Training und speichert Eingaben nur begrenzte Zeit, um Missbrauch zu erkennen. Bei uns wird dein Handyfoto nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Die fertigen Bewerbungsfotos bleiben, bis du sie oder dein Konto löschst.
- Kosten: drei Fotos gratis, 20 weitere um 9,99 €. Premium enthält zehn Fotos im Monat, der Karriere-Boost 30 beim Kauf.
Was BewerbungsGenie macht und was nicht
Das macht BewerbungsGenie
- Macht aus deinem Handyfoto ein Bewerbungsfoto, zu jedem Foto bis zu drei Varianten zur Auswahl.
- Sortiert Varianten aus, auf denen du nicht ähnlich genug getroffen bist, und sagt es dir.
- Kennzeichnet jedes Bild mit dem Streifen „KI-generiert · bewerbungsgenie.at“ und in den Metadaten der Bilddatei.
- Löscht dein Handyfoto nach 30 Tagen automatisch.
Das macht BewerbungsGenie nicht
- Garantiert nicht, dass jede Variante dir ähnlich sieht. Unter jedem Ergebnis steht deshalb: „KI-generiert · Schau genau, ob es dir wirklich ähnlich sieht.“
- Liefert kein Passfoto für Reisepass oder Ausweis.
- Legt das Foto nicht von selbst in deinen Lebenslauf.
- Gibt keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen
Darf ein Arbeitgeber ein Foto verlangen?
Ein ausdrückliches Verbot, im Inserat um ein Foto zu bitten, enthält das Gleichbehandlungsgesetz nicht. Zur Pflicht wird das Foto dadurch nicht: Ob du eines beilegst, entscheidest du. Auswählen darf das Unternehmen aber nicht nach Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung. Das ist keine Rechtsberatung.
Sieht man meinem Bewerbungsfoto an, dass es mit KI entstanden ist?
Bei BewerbungsGenie trägt die Bilddatei die Kennzeichnung sichtbar am unteren Rand und in den Metadaten, dazu ein unsichtbares Wasserzeichen des Bildmodells. Im Lebenslauf schneidet der Fotorahmen den sichtbaren Streifen ab.
Kann ich das Foto für meinen Reisepass verwenden?
Nein. Passfotos dürfen den Kopf laut Innenministerium nicht verändert darstellen. Geh dafür zu einem Fotostudio oder Fotoautomaten, der die Passbild-Kriterien einhält.
Was passiert mit meinem Handyfoto?
Wir schicken es zur Erstellung an Google (Gemini API, bezahlte Stufe, Übermittlung in die USA auf Basis des EU-US Data Privacy Framework). Google verwendet es nicht zum Training und speichert Eingaben nur begrenzte Zeit, um Missbrauch zu erkennen. Bei uns wird dein Handyfoto nach 30 Tagen automatisch gelöscht.
Quellen
- AMS: Ansprechender Lebenslauf, Abschnitt Foto und FAQ, abgerufen am
- AMS: Das perfekte Bewerbungsfoto, 10 Tipps, Größe, Kosten, abgerufen am
- RIS: Gleichbehandlungsgesetz § 3 (Gleichbehandlung unabhängig vom Geschlecht), abgerufen am
- RIS: Gleichbehandlungsgesetz § 17 (ethnische Zugehörigkeit, Religion, Alter, sexuelle Orientierung), abgerufen am
- RIS: Behinderteneinstellungsgesetz, § 7b Diskriminierungsverbot, abgerufen am
- Gleichbehandlungsanwaltschaft: Ihr Recht auf diskriminierungsfreie Personalauswahl, Informationen für Bewerber:innen (2011, PDF), abgerufen am
- Gleichbehandlungsanwaltschaft: Diskriminierung im Personalauswahlverfahren vermeiden, Empfehlungen für Unternehmen (2011, PDF), abgerufen am
- Gleichbehandlungsanwaltschaft: Beratung und Unterstützung, abgerufen am
- Gleichbehandlungsanwaltschaft: Diskriminierungsfreies Bewerbungsverfahren, abgerufen am
- karriere.at: Foto im Lebenslauf, Pflicht oder nicht?, abgerufen am
- karriere.at: Wie verwende ich KI-Tools in der Bewerbung richtig?, abgerufen am
- AK Vorarlberg: KI im Job nutzen, was ist erlaubt?, abgerufen am
- RTR KI-Servicestelle: AI Act, Transparenzpflichten nach Artikel 50, abgerufen am
- Google: Gemini API Additional Terms of Service, Datennutzung in der bezahlten Stufe, abgerufen am
- Bundesministerium für Inneres: Passbild-Kriterien, abgerufen am